Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser gemeinsame Betrag gilt seit dem 1. Juli 2025 und kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Gerade wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, Termine anstehen oder die Versorgung vorübergehend anders organisiert werden muss, kann das eine wertvolle Entlastung sein. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Möglichkeiten verständlich einzuordnen und eine Lösung zu finden, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. Jetzt Beratung anfragen → →
Neuigkeit