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Neuigkeit

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Gut zu wissen und rechtzeitig planen

Viele Familien wissen nicht, dass ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldbeziehende weiterhin wichtig ist. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen die Beratung grundsätzlich einmal pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Für Pflegegrad 4 und 5 besteht zusätzlich weiterhin die Möglichkeit, den Beratungsbesuch vierteljährlich zu nutzen.

Der Beratungsbesuch ist keine Kontrolle, sondern eine hilfreiche Unterstützung im Alltag. Gemeinsam schauen wir auf die aktuelle Pflegesituation, klären Fragen und besprechen, welche Entlastungen oder nächsten Schritte sinnvoll sein können. Jetzt Beratung anfragen → →
NG Pflegeberatung und Betreuungsservice – Natalja Gerling
📍 Darmstadt
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